129.2023 | Ausgelöster Rauchwarnmelder
Der Rauchwarnmelder hatte bei Eintreffen der Feuerwehr bereits wieder seinen Ruhezustand eingenommen.
Ein Eingreifen war somit nicht mehr erforderlich.
Der Rauchwarnmelder hatte bei Eintreffen der Feuerwehr bereits wieder seinen Ruhezustand eingenommen.
Ein Eingreifen war somit nicht mehr erforderlich.